Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

##§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen, Angebote und Lieferungen von **[Firmenname / Inhaber]**, betriebsansässig unter der Adresse **[Adresse]** (nachfolgend „Auftragnehmer“), die über die Website https://lleshi-bau.com oder auf anderem Wege (Schriftform, E-Mail) mit Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden.
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB) als auch an Unternehmer (§ 14 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

## § 2 Leistungsgegenstand und Handwerksrecht
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Baubereich, insbesondere Tätigkeiten des Trockenbaus, der Raumgestaltung, der Bodenverlegung, des Bautenschutzes sowie von Hausmeister- und Montageleistungen.
(2) **Wichtiger Hinweis zum Leistungsumfang:** Der Auftragnehmer führt einen meisterfreien Betrieb (zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe gem. Anlage B der HwO). Es werden ausdrücklich **keine** meisterpflichtigen Arbeiten der Anlage A der Handwerksordnung (z.B. wesentliche Tätigkeiten des Maurer- und Betonbauerhandwerks, Zimmererhandwerks, Dachdeckerhandwerks oder meldepflichtige Elektro- und Sanitär-Installationsarbeiten) ausgeführt. Sollten im Rahmen eines Projekts meisterpflichtige Gewerke erforderlich werden, müssen diese vom Auftraggeber separat an qualifizierte Meisterbetriebe vergeben oder durch den Auftragnehmer im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Subunternehmer vermittelt werden.

## § 3 Angebot, Vertragsschluss und Kostenvoranschläge

(1) Alle Angebote des Auftragnehmers (ob auf der Website, per E-Mail oder schriftlich) sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der tatsächlichen Ausführung der Arbeiten zustande.
(3) Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich. Leistungsänderungen oder unvorhersehbare Mehrarbeiten, die den Gesamtkostenrahmen um mehr als 15 % überschreiten, werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der vereinbarten Verrechnungssätze.

## § 4 Pflichten des Auftraggebers (Mitwirkungspflichten)
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die baulichen Voraussetzungen für die ungehinderte Durchführung der Arbeiten gegeben sind. Dazu gehört insbesondere der freie Zugang zur Baustelle sowie die kostenlose Bereitstellung von Baustrom und Wasser in erforderlicher Menge.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf verdeckt verlaufende Leitungen (Gas, Wasser, Strom, EDV) oder statische Besonderheiten unaufgefordert und schriftlich hinzuweisen. Für Schäden, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

## § 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Vorkasse
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern gelten Netto-Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorschüsse für Materialbeschaffung und bereits erbrachte Teilleistungen zu verlangen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde ein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug.

## § 6 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien, Baustoffe und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag im Eigentum des Auftragnehmers.

## § 7 Abnahme und Gefahrübergang
(1) Nach Fertigstellung der Werkleistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(2) Der Werkleistung steht die Abnahme gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist (in der Regel 7 Werktage) abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Die Nutzung des Werks (z.B. Einzug, Nachfolgegewerke) gilt ebenfalls als Abnahme.

## § 8 Gewährleistung (Mängelhaftung)
(1) Für Mängel der erbrachten Leistung haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen und Werkleistungen ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Bauwerke und Objekte, bei denen die gesetzliche Frist von 5 Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) greift.
(3) Offensichtliche Mängel müssen von Verbrauchern innerhalb von zwei Wochen ab Abnahme schriftlich gerügt werden. Unternehmer haben Mängel unverzüglich gemäß § 377 HGB anzuzeigen.

## § 9 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden, die durch Verzögerungen oder Unterbrechungen entstehen, welche nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Streik, extreme Witterungsverhältnisse, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers), ist ausgeschlossen.

## § 10 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.